Handelsnachweis auch per Gewerbeanmeldung
Einzelunternehmen und GbR ohne Registereintrag weisen ihre Geschäftstätigkeit mit der Gewerbeanmeldung nach.
Das Problem
Für das Siegel verlangte die Plattform einen Handelsregisterauszug. Einzelunternehmen und GbR stehen dort oft nicht – und kamen deshalb nicht an den Nachweis.
Die Lösung
Sie reichen jetzt die Gewerbeanmeldung ein. Nach der Prüfung erhalten sie das Siegel; im Profil steht es als „Gewerbeanmeldung geprüft“.
Kurz beantwortet
Wie weise ich meine Firma ohne Handelsregistereintrag nach?
Einzelunternehmen und GbR ohne Registereintrag weisen ihre Geschäftstätigkeit mit der Gewerbeanmeldung nach. Sie reichen jetzt die Gewerbeanmeldung ein. Nach der Prüfung erhalten sie das Siegel; im Profil steht es als „Gewerbeanmeldung geprüft“.