Verbessert · Für: Verkäufer

Handelsnachweis auch per Gewerbeanmeldung

Einzelunternehmen und GbR ohne Registereintrag weisen ihre Geschäftstätigkeit mit der Gewerbeanmeldung nach.

Das Problem

Für das Siegel verlangte die Plattform einen Handelsregisterauszug. Einzelunternehmen und GbR stehen dort oft nicht – und kamen deshalb nicht an den Nachweis.

Die Lösung

Sie reichen jetzt die Gewerbeanmeldung ein. Nach der Prüfung erhalten sie das Siegel; im Profil steht es als „Gewerbeanmeldung geprüft“.


Kurz beantwortet

Wie weise ich meine Firma ohne Handelsregistereintrag nach?

Einzelunternehmen und GbR ohne Registereintrag weisen ihre Geschäftstätigkeit mit der Gewerbeanmeldung nach. Sie reichen jetzt die Gewerbeanmeldung ein. Nach der Prüfung erhalten sie das Siegel; im Profil steht es als „Gewerbeanmeldung geprüft“.

Weitere Neuigkeiten

  • Fähigkeiten im Firmenprofil

    Hersteller hinterlegen, was sie können – Verfahren, Materialien, Zertifikate, Mindestmengen, Lieferländer. Öffentlich wird nur, was sie bestätigen.

  • Belege statt Selbstauskunft im Firmenprofil

    Firmenprofile zeigen geprüfte Angaben: Lieferungen und Retourenquote aus Bestellungen, Handelsnachweis, Verbände, Sprachen und bestätigte Fähigkeiten.

  • Ansprechpartner je Thema

    Firmen legen fest, wer Anfragen zu Vertrieb, Export, Ersatzteilen, Händlern, Service und Presse bekommt. Käufer wählen ein Thema statt einer Person.

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